Stalking

Stalking umfasst die wiederholte Kontaktaufnahme zu jeder Tages- und Nachtzeit zum Beispiel mit Briefen, E-Mails, Anrufen, SMS, Nachrichten via Instant-Messenger oder das Auflauern, Beobachten und Verfolgen am Wohn- oder Arbeitsort und an anderen Orten, Ausfragen und Kontaktaufnahme via Drittpersonen sowie Drohungen. 

Was ist Stalking?

Stalking bedeutet wörtlich übersetzt so viel wie Pirschen oder Anschleichen. Es bezeichnet das wiederholte, vorsätzliche und systematische Bedrohen, Belästigen und Verfolgen einer Person, wodurch diese Angst verspürt und sich auf psychischer, körperlicher und/oder sozialer Ebene bedroht oder beeinträchtigt fühlt. 

Stalking-Handlungen treten meist in Kombination auf. Dazu gehören zum Beispiel: 

  • wiederholte Kontaktaufnahme zu jeder Tages- und Nachtzeit (zum Beispiel mit Briefen, E-Mails, Anrufen, SMS oder Nachrichten via Instant-Messenger),
  • Auflauern, Beobachten und Verfolgen am Wohn- oder Arbeitsort und an anderen Orten,
  • Ausfragen und Kontaktaufnahme via Drittpersonen,
  • Eindringen in die Wohnung des Opfers, um es auszuspionieren,
  • Beleidigungen, Verleumdung und falsche Anschuldigungen, 
  • Rufschädigung beispielsweise über soziale Medien oder am Arbeitsplatz,
  • Einschüchterung und Drohung (zum Beispiel Gewalt- oder Suizidandrohung),
  • Erpressung, Kidnapping, körperliche oder sexualisierte Gewalt.

Von Cyberstalking als spezifischer Form des Stalkings wird dann gesprochen, wenn elektronische Kommunikationsmittel und Technologien (soziale Medien, E-Mails, Apps, GPS-Systeme etc.) zum Einsatz kommen. 

Ist Stalking strafbar?

In der Schweiz gibt es für Stalking keinen eigenen Straftatbestand. Viele der unter Stalking fallenden Handlungen erfüllen in der Regel aber andere Straftatbestände. Zu den häufigsten gehören:

Für eine genaue Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation können Sie sich an eine Opferberatungsstelle wenden. Diese bietet kostenlose Beratungen an und kann Ihnen allenfalls eine:n Anwält:in vermitteln. Weitere Informationen zur Rechtslage finden Sie zudem hier.

Was tun bei Stalking?

Wenn Sie selbst Stalking erleben

  • Wenn Sie sich bedroht fühlen oder sich in einer akuten Gefährdungssituation befinden, rufen Sie die Polizei (Tel. 117). Die Polizei hat den Auftrag, für Hilfe und Schutz zu sorgen.
  • Suchen Sie professionelle Unterstützung:
    • Wenden Sie sich an ein Frauenhaus in Ihrer Region, wenn Sie Schutz, Unterkunft und Beratung benötigen. Hier geht es zur Auflistung aller Frauenhäuser.
    • Wenden Sie sich an eine Opferberatungsstelle in Ihrer Region oder allenfalls an eine Fachstelle der Kantonspolizei, wenn Sie Beratung benötigen. Hier geht es zur Auflistung der Opferberatungsstellen
  • Informieren Sie Personen Ihres sozialen Umfelds über die Stalking-Situation. So können diese allenfalls auch als Zeug:innen auftreten. Zudem kann verhindert werden, dass diese unbeabsichtigt Auskünfte über Sie weitergeben. 
  • Setzen Sie Grenzen: Brechen Sie jeglichen Kontakt mit der stalkenden Person ab, indem sie ihr einmal und deutlich (idealerweise vor Zeug:innen und/oder schriftlich) mitteilen, dass Sie keinen Kontakt mehr wünschen. Verweigern Sie danach jegliche weitere Kontaktaufnahme konsequent. 
  • Sammeln Sie Beweismaterial wie Nachrichten, Fotos, Arztzeugnisse und dokumentieren Sie alle Stalking-Handlungen mithilfe eines Stalking-Tagebuchs. Dies ist für ein allfälliges straf- und/oder zivilrechtliches Verfahren hilfreich. Im Stalking-Tagebuch können Sie alle Stalking-Handlungen mit Datum, Uhrzeit, Ort, allfälligen Zeug:innen, ausgelösten Gefühlen und Folgen festhalten. 

 

Wenn Sie jemanden kennen, der Stalking erlebt

  • Benachrichtigen Sie in einer akuten Gefährdungssituation die Polizei (Tel. 117). 
  • Bieten Sie der betroffenen Person Unterstützung an, ohne sie zu bedrängen: Da Stalking bei der betroffenen Person oftmals Hilflosigkeit und sozialen Rückzug auslösen kann, ist es wichtig, dass Sie ihr ein offenes Ohr anbieten, sie allenfalls in der Ausübung ihrer Freizeit- und Arbeitsaktivitäten unterstützen und ihr weitere Hilfe (zum Beispiel Begleitung zu einer Opferberatungsstelle oder zur Polizei) anbieten.
  • Informieren Sie sich selbst bei einer Fachstelle über Unterstützungsangebote. Dort arbeiten Fachpersonen, die Sie informieren und entlasten können. Hier geht es zur Auflistung der Opferberatungsstellen
  • Weisen Sie die gewaltbetroffene Person auf das Angebot der Opferberatungsstellen und der Frauenhäuser hin. Hier geht es zur Auflistung der Opferberatungsstellen und hier zur Auflistung aller Frauenhäuser.
  • Informieren Sie die gewaltbetroffene Person, dass verschiedene Stalking-Handlungen in der Schweiz verboten sind. Es gibt Gesetze, die Opfer schützen
  • Schützen Sie die betroffene Person und sich selbst, indem Sie versuchen, keine Spuren und Anhaltspunkte über Ihren Aufenthaltsort (Adressen, Telefonnummern etc.) zu hinterlassen.