Juli 2021:
Vertiefungsbericht der DAO zu Art. 23 der Istanbul-Konvention
Die Schweiz hat sich mit der Unterzeichnung der Istanbul-Konvention dazu verpflichtet, geeignete und leicht zugängliche Schutzunterkünfte in ausreichender Zahl anzubieten. In ihrem Vertiefungsbericht zum Thema Schutzunterkünfte, der Teil des Schattenberichts des Netzwerks Istanbul Konvention ist, kommt die DAO jedoch zum Schluss, dass diesbezüglich in verschiedenen Bereichen gehandelt werden muss.