Frauenhäuser

Frauenhäuser sind Zufluchtsorte für volljährige Frauen und deren Kinder, die von körperlicher, psychischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen und auf Schutz sowie beratende Unterstützung angewiesen sind. Das Kriseninterventionsangebot der Frauenhäuser steht allen von Gewalt betroffenen Frauen und deren Kindern offen – unabhängig von Nationalität, Aufenthaltsstatus, Religion und Einkommen.

 

Frauenhäuser bieten volljährigen Frauen und deren Kindern Schutz, Unterkunft, Beratung und Begleitung bei körperlicher, psychischer und/oder sexualisierter Gewalt. Sie helfen bei der psychischen Stabilisierung, bei der Entwicklung einer ersten Zukunftsperspektive sowie bei der Organisation einer Anschlusslösung und der weiterführenden Unterstützung nach dem Frauenhausaufenthalt. Frauenhäuser unterstützen auch minderjährige Mädchen und junge Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, um eine geeignete Unterkunft ohne ihre Eltern zu finden (zum Beispiel Mädchenhaus oder Schlupfhuus). Darüber hinaus bieten die Frauenhäuser als Fachstellen zum Thema häusliche Gewalt auch telefonische Beratungen und Auskünfte für Betroffene, Drittpersonen, Behörden, Institutionen und weitere Interessierte an. 

Die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser beraten gewaltbetroffene Frauen zu persönlichen, rechtlichen, gesundheitlichen und finanziellen Fragen. Zudem bieten sie Begleitung zu Terminen bei der Polizei, Behörden und Gerichten an. Ausserdem vernetzen sie gewaltbetroffene Frauen bei Bedarf mit weiteren Beratungsstellen und Unterstützungsangeboten (zum Beispiel Opferhilfe und Sozialdienste). Die Frauenhäuser arbeiten hierbei eng mit Anwält:innen, Psychotherapeut:innen, Ärzt:innen und weiteren Fachpersonen zusammen. In der Beratung und Begleitung der gewaltbetroffenen Frauen respektieren sie jederzeit deren Entscheidungen.

Kinder, die mit ihren Müttern in ein Frauenhaus eintreten, werden ebenfalls ernst genommen. Sie werden als eigenständige Persönlichkeiten mit spezifischen Bedürfnissen und Rechten angesehen und werden dementsprechend genauso wie ihre Mütter beraten und unterstützt

Die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser unterstehen der Schweigepflicht. Sie beraten vertraulich und ziehen bei Bedarf Dolmetscherinnen für die Verständigung bei. 

 

Wenn Sie einen Zufluchtsort an einem geheimen Standort benötigen, kontaktieren Sie ein Frauenhaus in Ihrer Region. Nachfolgend finden Sie eine Liste aller Frauenhäuser mit ihren Kontaktangaben. Die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser beraten und unterstützen Sie in Ihrer Situation.

Häufig gestellte Fragen

Wie komme ich ins Frauenhaus?

Die Frauenhäuser sind telefonisch erreichbar, wenn auch nicht alle rund um die Uhr. Hier geht es zur Liste aller Frauenhäuser mit ihren Kontaktangaben. Am Telefon schildern Sie einer Mitarbeiterin Ihre aktuelle Situation. Die Mitarbeiterin gibt Ihnen Antwort auf Ihre wichtigsten Fragen und plant mit Ihnen gegebenenfalls den Eintritt ins Frauenhaus.

Com’è la vita nella casa protetta?

La casa protetta in genere è paragonabile a una grande comunità abitativa. Oltre agli spazi comuni, ogni donna ha una stanza per sé (e per i propri figli). La donna resta responsabile di sé (e dei propri figli) anche durante tutto il soggiorno nella casa protetta.  

Garantire la sicurezza delle residenti è una priorità assoluta. Ecco perché l’indirizzo di gran parte delle case protette è segreto. A seconda della situazione di rischio individuale, può rendersi necessario limitare i contatti sociali. Inoltre, sempre a seconda della situazione specifica, si verifica insieme all’interessata se sia opportuno sospendere temporaneamente il lavoro e, per i figli, la frequenza della scuola del luogo di residenza. 

All’aspetto della sicurezza si affianca un’assistenza completa a donne e bambini. Nella casa protetta si svolgono a questo scopo regolari colloqui, in cui le consulenti offrono aiuto su vari temi, basandosi sulle esigenze e sulle risorse individuali delle donne residenti. 

Per dubbi o domande sul soggiorno nella casa protetta può rivolgersi (anche in forma anonima) alla casa protetta della sua regione. Il contatto non comporta alcun rischio né impegno. Ecco la lista di tutte le case protette con i rispettivi contatti.

Kann ich meine Kinder ins Frauenhaus mitnehmen?

Ja, Sie haben gemäss dem Zivilgesetzbuch im Falle von häuslicher Gewalt das Recht und die Pflicht, Ihre Kinder in Sicherheit zu bringen und vom anderen Elternteil vorübergehend zu trennen. 

Kann ich ohne Deutschkenntnisse ins Frauenhaus kommen?

Ja, Sie können auch ohne Deutschkenntnisse ins Frauenhaus kommen und beraten werden. Die Frauenhäuser arbeiten mit Dolmetscherinnen zusammen. 

Kann ich ohne Geld ins Frauenhaus kommen?

Ja, Sie können auch ohne Geld und finanzielle Ressourcen ins Frauenhaus kommen. In der Regel übernimmt die kantonale Opferhilfe die Aufenthaltskosten für die erste Zeit im Frauenhaus. Dafür ist keine Strafanzeige notwendig. Die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses unterstützen Sie auch, falls der Aufenthalt im Frauenhaus länger dauert. 

Was nehme ich ins Frauenhaus mit?

Nehmen Sie falls möglich die notwendigsten Kleider und Medikamente für sich und Ihre Kinder mit. Sehr wichtig sind zudem alle persönlichen Dokumente wie Pass/Aufenthaltsbewilligung, Bank- und Krankenkassenkarten, Impfpässe und Lieblingsspielzeuge Ihrer Kinder sowie Heirats- und Geburtsurkunden. 

Was passiert nach dem Aufenthalt in einem Frauenhaus?

Die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses unterstützen Sie bei der Planung der Schritte nach dem Frauenhausaufenthalt. Dies geschieht unabhängig davon, welche Zukunftslösung Sie für sich wählen (Trennung, Rückkehr in die gemeinsame Wohnung etc.).