Häusliche Gewalt gegen Kinder

Kinder sind häuslicher Gewalt in verschiedenen Formen ausgesetzt. Die Folgen davon können vielfältig und schwerwiegend sein. Doch was ist häusliche Gewalt gegen Kinder genau? Und was kann getan werden, wenn Kinder von häuslicher Gewalt betroffen sind? 

Was ist häusliche Gewalt gegen Kinder?

Kinder können auf verschiedene Arten von häuslicher Gewalt betroffen sein, sei dies direkt oder indirekt

Zu den Formen der direkten Gewalt zählen körperliche Gewalt wie Ohrfeigen oder Schläge, psychische Gewalt wie Beleidigungen, Drohungen oder Erniedrigungen und sexualisierte Gewalt in Form von sexuellen Handlungen, die in Gegenwart eines Kindes ausgeübt werden, oder in Form von sexueller Ausbeutung. Hier erfahren Sie mehr über die verschiedenen Formen von häuslicher Gewalt.

Eine weitere Form der direkten Gewalt ist die körperliche oder emotionale Vernachlässigung, wenn elementare Bedürfnisse wie Nahrung, Fürsorge oder Zuneigung nicht erfüllt werden. 

Des Weiteren gibt es auch Formen der indirekten Gewalt, zum Beispiel als Mitgeschlagene:r und als Zeug:in der Gewalt zwischen den Eltern oder Erziehungsberechtigten.

Weiterführende Informationen sowie Materialien für Fachpersonen und Eltern zum Thema häusliche Gewalt gegen Kinder finden Sie auf der Website von Kinderschutz Schweiz.

Was tun bei häuslicher Gewalt gegen Kinder?

Wenn Ihre Kinder häusliche Gewalt erleben

  • Wenn Ihre Kinder sich bedroht fühlen oder sich in einer akuten Gefährdungssituation befinden, rufen Sie die Polizei (Tel. 117). Die Polizei hat den Auftrag, für Hilfe und Schutz zu sorgen.
  • Suchen Sie professionelle Unterstützung:
    • Wenden Sie sich an ein Frauenhaus in Ihrer Region, wenn Sie Schutz, Unterkunft und Beratung benötigen. Hier geht es zur Auflistung aller Frauenhäuser. Sie haben im Falle von häuslicher Gewalt gemäss dem Zivilgesetzbuch das Recht und die Pflicht, Ihre Kinder in Sicherheit zu bringen und vom anderen Elternteil vorübergehend zu trennen.
    • Wenden Sie sich an eine Opferberatungsstelle in Ihrer Region, wenn Sie und/oder Ihre Kinder Beratung benötigen. Hier geht es zur Auflistung der Opferberatungsstellen.
  • Sprechen Sie mit Ihren Kindern über das Erlebte. Erklären Sie ihnen, dass sie keine Schuld an der Gewalt tragen. 

 

Wenn Sie Kinder kennen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind

  • Benachrichtigen Sie in einer akuten Gefährdungssituation die Polizei (Tel. 117).
  • Nehmen Sie Auffälligkeiten, Vermutungen, Beobachtungen und Schilderungen von häuslicher Gewalt ernst.
  • Bieten Sie den Kindern ein offenes Ohr und Ihre Unterstützung an, akzeptieren Sie aber auch, wenn Kinder sich Ihnen gegenüber nicht öffnen wollen oder können. Sie haben gute Gründe dafür: Etwa weil sie ihre Eltern lieben, sie die Abhängigkeit von ihnen in einen grossen Loyalitätskonflikt bringt, sie Angst vor den Folgen haben, sie die Gewalt nicht einordnen können, ihnen verboten wird, über die Gewalt zu sprechen und/oder ihnen die Gewalt verharmlosend als „gemeinsames Geheimnis“ verkauft wird. 
  • Informieren Sie sich selbst bei einer Fachstelle über Unterstützungsangebote. Damit kann eine angemessene Unterstützung für die betroffenen Kinder und deren Familien ermöglicht werden. Hier geht es zur Auflistung der Opferberatungsstellen

Was sind die Folgen von häuslicher Gewalt für Kinder? 

Unabhängig davon, ob ein Kind direkte oder indirekte Formen der Gewalt erfahren muss, ist es immer von der erlebten häuslichen Gewalt betroffen. Häusliche Gewalt stellt demnach eine schwere Belastung für die Entwicklung eines Kindes dar. 

Die Auswirkungen von häuslicher Gewalt sind individuell und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören:

  • Häufigkeit, Intensität und Ausmass der Gewalt,
  • Alter und Geschlecht des Kindes,
  • allfällige bisherige und weitere Belastungen,
  • eigene Ressourcen, Schutzfaktoren und Bewältigungsstrategien des Kindes, 
  • soziale und emotionale Unterstützung des Kindes durch sein Umfeld (zum Beispiel Mutter, Geschwister, Schule, Freizeit etc.).

Die Folgen der häuslichen Gewalt können sich sehr unterschiedlich zeigen: 

  • Körperliche Beeinträchtigungen: sichtbare und unsichtbare Verletzungen, Ess- oder Schlafstörungen, Kopf- und Bauchschmerzen, Bettnässen oder andere gesundheitliche Belastungen, verursacht durch mangelnde Versorgung und Vernachlässigung des Kindes
  • Psychische und emotionale Beeinträchtigungen: Traurigkeit, depressive Symptome, ein niedriges Selbstwertgefühl, Ängste, erhöhte Aggressivität, Suizidgedanken und Symptome einer posttraumatischen Belastungsstörung wie Flashbacks, Albträume sowie Vermeidungsverhalten
  • Kognitive Beeinträchtigungen: reduzierte Schulleistungen, abrupter Leistungsabfall, auffallende Entwicklungsverzögerungen, geringe Konzentrationsfähigkeit sowie Lernblockaden und -schwierigkeiten
  • Soziale Beeinträchtigungen: Schwierigkeiten im Aufbau von zwischenmenschlichen Beziehungen, Probleme, eine angemessene Konfliktbewältigungsstrategie zu entwickeln, aggressives Verhalten sowie ein erhöhtes Risiko, sich als erwachsene Person selbst in einer gewalttätigen Beziehung (sei es als Opfer oder als Täter:in) wiederzufinden 
  • Im Jugendalter kann häusliche Gewalt zudem zu Suchtverhalten (zum Beispiel Drogen oder Alkohol) sowie selbstschädigenden Verhaltensweisen wie Selbstverletzungen oder Suizidversuchen führen.

Ist häusliche Gewalt gegen Kinder strafbar?

Häusliche Gewalt gegen Kinder umfasst viele Gewalthandlungen, die gesetzlich verboten sind. Neben der Verletzung oder Vernachlässigung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht und der damit verbundenen Gefährdung der körperlichen oder seelischen Entwicklung kommen weitere Straftatbestände infrage. Erfahren Sie hier mehr über die Rechtslage bei häuslicher Gewalt

Was macht die Kindes- und Erwachsenen­schutz­behörde (KESB) bei häuslicher Gewalt gegen Kinder?

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) handelt nur dann, wenn sie eine Meldung über eine Kindeswohlgefährdung erhält. Dies geschieht beispielsweise nach polizeilichen Einsätzen, in die Minderjährige involviert sind. Eine Gefährdungsmeldung an die KESB bedeutet in den seltensten Fällen, dass die Kinder fremdplatziert werden. Es geht vielmehr darum, den betroffenen Minderjährigen die notwendige Unterstützung zu erbringen. Die KESB ist für die Abklärung der Situation und allfällige Massnahmen zum Schutz der Kinder verantwortlich. Die Opferberatungsstellen und Frauenhäuser bieten zudem spezifische Unterstützung für Kinder und Jugendliche und unterstützen beim Kontakt mit der KESB.